COVID-19 INFORMATIONEN

Die aktuellen Einreise- und Hygienebestimmungen gelten vorerst im Rahmen des bestehenden Teil-Lockdowns bis einschließlich 30.11.2020.

The current entry and hygiene regulations apply for the time being within the context of the existing partial lockdown up to and including 30.11.2020.

 

Einreisebestimmungen

Prinzipiell gilt derzeit bei der Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet eine Quarantänepflicht von 10 Tagen, die bei Vorliegen eines negativen Covid-Testergebnisses auf 5 Tage verkürzt werden kann, sofern keine Symptome auftreten. Treten Symptome auf, gilt prinzipiell eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Des Weiteren ist ein weiterer Covid-Test zu absolvieren.

Die aktuell von der Bundesregierung eingestuften Risikogebiete können unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.rki.de/covid-19-risikogebiete

 

Auszug aus Verordnung in Bayern zur Quarantäne

 

Es gibt hinsichtlich der Quarantänepflicht folgende Ausnahmeregelungen, für die keine Quarantäne erforderlich ist:

  • Aufenthalt von weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet

  • Durchreise ohne Aufenthalt in Deutschland

  • Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen oder an offiziellen Trainingsmaßnahmen zur Vorbereitung auf internationale Sportveranstaltungen

 

Auszug aus Verordnung in Bayern zu Ausnahmeregelungen

 

Für die Ausnahmefälle, die auch den Profi- und Leistungssport betreffen, ist bei der Einreise nach Deutschland ein negativer Covid-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (Maßstab ist der Zeitpunkt des Testabstriches).

Liegt dieser Test nicht vor, kann auch bei der Einreise nach Deutschland ein Test durchgeführt werden. Bis zum Testergebnis besteht dann jedoch eine Quarantäneverpflichtung.

 

Auszug vom RKI zur Anerkennung von diagnostischen Tests

 

Das vorzulegende Testergebnis kann entweder über einen PCR-Test oder einen Schnelltest (Voraussetzung < 80% Sensitivität, < 97% Spezifität) erfolgen.

Dazugehöriger Auszug aus der Verordnung in Bayern nach der Musterverordnung der Bundesregierung:

§ 5b (1) Dem Testergebnis nach Satz 2 steht eine Bestätigung der testenden Stelle in deutscher oder englischer Sprache über eine negative Testung durch einen CE-zertifizierten und zugelassenen Antigenschnelltest gleich.

Auszug vom RKI zur Anerkennung von diagnostischen Tests

 

Weitere Infos sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.rki.de/covid-19-tests.

Allgemeines

Die aktuellen Einreise- und Hygienebestimmungen gelten vorerst im Rahmen des bestehenden Teil-Lockdowns bis einschließlich 30.11.2020.

Allgemeine Hygienevorschriften

  • Derzeit gilt in vielen öffentlichen Bereichen die Verpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hier bitte auf etwaige Beschilderungen achten.

  • Der Kontakt mit mehr als zwei verschiedenen Hausständen im öffentlichen Bereich ist nicht gestattet.

  • Prinzipiell besteht die Verpflichtung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, die einzuhalten sind.

  • Aufenthalte an Plätzen zu touristischen Zwecken sind prinzipiell untersagt.

  • Den Beschilderungen zu Hygienerichtlinien an ausgewiesenen Plätzen und in Räumlichkeiten sind Folge zu leisten.

  • Bei Nichtbeachten der Hygienevorschriften in Deutschland werden hohe Bußgelder durch die Behörden ausgesprochen.

 

Hygienekonzept Lotto Bayern Eisarena Königssee

Allgemeines

Auf den Sportanlagen gelten folgende Regeln:

 

  • Regelmäßige Handhygiene/Desinfektion - Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände, insbesondere in geschlossenen Räumen. (Bei Ausübung des Sports ist die Maskenpflicht aufgehoben)

  • Mindestabstand 1,5 Meter

  • Den Beschilderungen ist Folge zu leisten

  • Husten und Niesen in die Armbeuge

  • Keine Umarmungen oder unnötigen Körperkontakt

  • Bei allgemeinem Krankheitsgefühl darf der Betroffene das Gelände nicht betreten

  • Auf dem gesamten Gelände gilt Einbahnstraßenregelung (den Beschilderungen ist Folge zu leisten)

Regelungen

Der Zutritt ist ausschließlich den Sportlern, Betreuern, Trainern und Mitarbeiter der Lotto Bayern Eisarena gewährt. Zuschauer sind von allen Wettbewerben ausgeschlossen.

 

Transport

  • Die Fahrer sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Maske zu tragen

  • Auf der Ladebrücke der Bobtransporter ist der Mindestabstand einzuhalten - Im Transporter sind maximal 5 Personen inkl. dem Fahrer zugelassen

 

Starthäuser/Umkleiden (S1, S3, Bobstart und Herrenstart)

  • Die Umkleidennutzung ist für alle auf ein Minimum zu reduzieren

  • In den Umkleiden dürfen nur die markierten Sitzplätze genutzt werden

  • Die angegebene Personenanzahl für die jeweiligen Räume ist an allen Türen vermerkt

  • Die Sportler kommen mit Trainingsbekleidung zum Trainingsgelände und verlassen dieses auch mit Trainingsbekleidung

  • Hand- und Flächendesinfektion steht ständig zur Verfügung

  • In den Starthäusern ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Befolgung der Beschilderungen)

  • Maskenpflicht in den Räumlichkeiten

  • Regelmäßiges Lüften (Richtwert alle 20 Minuten) - Flächendesinfektion der Umkleiden (mind. 2 x täglich)

 

Gebäude (VIP, Zielgebäude, Werkstatt und Funktionsgebäude)

 

  • Handdesinfektion steht ständig zur Verfügung

  • In den Starthäusern ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Befolgung der Beschilderungen)

  • Maskenpflicht in den Räumlichkeiten

  • Regelmäßiges Lüften ( Richtwert alle 20 Minuten)

  • Das Zielhaus darf ausschließlich von einem Trainer/Betreuer pro Team betreten werden

Internationale Veranstaltungen

Für die internationalen Wettkampfveranstaltungen gelten die Regelungen aus den Hygienekonzepten der internationalen Verbände IBSF und FIL.